Auf kantonaler Ebene hatten es die Baselbieterinnen bereits 1967 geschafft, das Frauenstimmrecht zu erlangen. Frau Helene Roth-Hürzeler von Muttenz wurde 1971 als eine der ersten Frauen in den Landrat gewählt.
In der Gratulation zu ihrem 80. Geburtstag im Muttenzer Anzeiger vom 19.4.1991 liest man:
«Helene Roth-Hürzeler war Mitglied der Schulpflege, sie plädierte in der Kirchenpflege für eine freiwillige Kirchensteuer, sie kämpfte in der Handarbeitskommission für die Rechte der Mädchen auf ein eigenes Lokal, was sie dann mit dem Einzug in den obern Stock des Feuerwehrmagazins auch verwirklichte. 23 Jahre amtete sie im kantonalen Jugendgericht, sie war die erste weibliche Richterin unseres Kantons.
Der Fürsorgekommission stand sie während 17 Jahren mit Rat und Tat zur Seite, ebenso der Gemeindekommission. Im Jahre 1971 wurde sie in den Landrat gewählt, bei einer Kandidatur in den Nationalrat fehlten ihr nur wenige Stimmen. 7 Jahre präsidierte sie die Konsumgenossenschaft Coop Basel, sie war Vizepräsidentin des Coop Frauenbundes und besetzte während 8 Jahren einen Verwaltungsratssitz der Coop Schweiz.
Bei all diesen Aktivitäten kann man sich fragen, woher unsere Jubilarin die Kraft nahm, die Pflichten als Hausfrau und Mutter zweier Kinder noch wahrzunehmen. Sie erzählt von einem minutiösen Zeitplan, der bis in die Nacht hinein ausgefüllt war. (…). Dazu kamen die Kindertransporte ab der Grenze nach dem 2. Weltkrieg, für die sie zu jeder Tagesund Nachtzeit abrufbar war. Schöne Erinnerungen verbinden sie mit jenen 30 Spanierkindern, denen sie einen Aufenthalt in Muttenz ermöglichte und die sie zärtlich «Mama Suisse» nannten.»
Bildung für alle, Arbeitslosen- und Krankenversicherungen und AHV gehören zu den Errungenschaften des 20. Jahrhunderts und haben dazu beigetragen, das Leben der Frauen zu erleichtern. Es dauerte jedoch bis ins Jahr 1981, bis auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesverfassung verankert wurde. Die Gleichstellung der Ehefrau erfolgte endlich mit dem neuen Eherecht im Jahr 1987.