Das Bauernhaus Nr. 31 an der Baslerstrasse in Muttenz liegt am Nordausgang des Dorfes Richtung Basel und markiert den Abschluss des alten Dorfkerns. Im Gegensatz zu den übrigen Häusern von Muttenz steht es frei mit einem Brunnen davor. Bereits auf den Skizzen des Geometers Georg Friedrich Meyer ist das Bauernhaus als Bestandteil des alten Dorfes eingezeichnet.
Aufgrund der Jahreszahl 1678 am Eingang dürfte das Bauernhaus damals erbaut worden sein. Wohn- und Oekonomieteile sind unter einem Dache zusammengefasst, wobei die Oekonomie später durch einen grossen Schopf erweitert worden ist. Der zweigeschossige Wohnteil besitzt auf der Strassenseite in beiden Geschossen dreiteilige spätgotische Fenster mit überhöhtem Mittelteil. Die Giebelseite ist besonders interessant, weil hier über den beiden rundbogigen Eingängen im Erdgeschoss ein überdachter Laubenaufgang ins Obergeschoss führt. Auch am Giebel sind die Fenster teilweise noch spätgotisch.
Die anschliessende Oekonomie zeigt ein rechteckiges Scheunentor und einen Stallteil unter einem vorkragenden Traufschermen.
Das freistehende und deshalb auffallende Bauernhaus gehört zu den grösseren älteren Bauernhäusern in Muttenz, das meist nur das Kleinbauernhaus kennt. Besonders interessant ist die Tatsache, dass hier der in Muttenz übliche Tenneingang für die Wohnung auf der Giebelseite erfolgt. Das spätgotische Bauernhaus hat noch sämtliche Merkmale seiner Zeit erhalten und wird durch den bevorstehenden Umbau nur geringfügig verändert. Da es nicht in der Kernzone liegt und es im Zusammenhang mit einer Parzellierung saniert werden soll, muss es mit Einverständnis des Eigentümers und mit Bedingungen der Gemeinde Muttenz unter Denkmalschutz gestellt werden.
Tatsächlich ist dieses Bauernhaus in seiner Lage und seinem baulichen Charakter zusammen mit dem davorstehenden Brunnen nicht nur eines der hervorstechendsten Bauernhäuser in Muttenz, sondern auch eines der bemerkenswertesten in dieser Gasse. Es dürfte zusammen mit den übrigen Bauernhäusern in Muttenz ein weiteres Beispiel dafür sein, wie sich diese Gemeinde im Einvernehmen mit den Hauseigentümern für die Erhaltung des Ortskerns einsetzt.