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Verlauf des Etters

1949 und 1980 im Vergleich - der Verlauf des ehemaligen Etters ist rot eingezeichnet

Hofstatt 1949 Hofstatt 1980
1949, ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Siftung Luftbild Schweiz / Fotograf: Friedli, Werner / LBS_H1-012530 / CC BY-SA 4.0 1980, ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / Fotograf: Swissair Photo AG / LBS_L1-807065 / CC BY-SA 4.0

Hinweis: Im westlichen Hofstattbereich markiert der "Ringgeli-Ränggeli-Weg" den Etter.

Schon in der Ortskernplanung von 1965 wollte man diese Hinterhofbereiche erhalten und schied deshalb diese Zone als Gewerbezone (eingeschossig) aus. Man erhoffte sich dadurch, auf der einen Seite den Ortskern zu aktivieren und namentlich den Gewerbetreibenden mehr Entfaltungsmöglichkeit zu bieten, andererseits aber auch die Gefahr massierter Hinterhofüberbauungen auszuschliessen. So wurde das Hinterland der Kernzone mit einer Gewerbezone und mit Parkplätzen belegt. Zufahrtsstrassen sollten eine Erschliessung dieser Zone ermöglichen.

Der Hofgartenbereich blieb trotz der Möglichkeit, Gewerbebauten zu errichten, im mehr oder weniger ursprünglichen Zustand erhalten. In den 1990er-Jahren (Zonenplanung 1995) erkannte man die Bedeutung dieser Grünzone inmitten des Ortskerns. Das war auch das Ergebnis eines langjährigen Prozesses des Umdenkens. Unter anderem führten das «Waldsterben» in den 1980-Jahren, Meldungen über Artenverluste etc. zu einem neuen Umweltbewusstsein. Die Natur bekam einen deutlich höheren Stellenwert.

So sollte dieser Grüngürtel eine Art Biotopverbund sein – Teil einer Vernetzung von Grünflächen in Muttenz. Er sollte die Möglichkeit bieten, den Austausch zwischen den einzelnen Biotopen zu ermöglichen und damit die Erhaltung von Tieren und einheimischen Pflanzen zu sichern. In der neuen Zonenordnung wurde der Hofgartenbereich als sog. Hofstattbereich43 verankert, dessen Charakter als Grüngürtel zu erhalten sei. Er dürfe durch die zugelassene bauliche Nutzung nicht zerstört  werden. Die neue Nutzungsart und die -masse verhinderten praktisch eine neue bauliche Nutzung. Nach der aktuellen Zonenplanung müssen neu Neubauten als Holzkonstruktion errichtet werden. Sie müssen sich auch architektonisch gut ins Ortsbild einfügen. Zeitgemässe Architektur ist erwünscht, auch muss sich die neue Bebauung deutlich von der angrenzenden Wohnzone abheben.

aus: Muttenz zu Beginn des neuen Jahrtausends, 2009, S. 114, Hanspeter Meier

Zonenteilplan Dorfkern: gelb eingefärbt Hofstattbereich