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Zwölf Orientierungstafeln vergleichen theoretische Angaben zur Raumplanung direkt mit der Realität vor Ort. Alltägliche Dinge werden dadurch in einen räumlichen Zusammenhang gestellt. Der Raumplanungslehrpfad eignet sich für interessierte Privatpersonen, Schüler, Studenten. Wer sich vertieft mit der Thematik auseinandersetzen möchte, kann die dazugehörige Informationsbroschüre bestellen. Diese gibt in anschaulicher Form detaillierte Auskünfte zum Lehrpfad und zu Themen der Raumplanung.

Start / Ziel: Bahnhof SBB, Muttenz
Strecke: gut signalisierte Rundwanderungen (2 bis 6 km)
Routen:

  • Raumplanung allgemein (Tafel Nr. 1, 2, 3, 4, 12)
  • Siedlungsplanung (Tafel Nr. 5, 6, 10, 11)
  • Landschaftsplanung (Tafel Nr. 7, 8, 9)

Stationen des Raumplanungslehrpfades:

1. Was ist Raumplanung ?
2. Wer plant ?
3. Die Eigenart der Bauzone
4. Wohnen im Mehrfamilienhaus
5. Wohnen im Einfamilienhaus
6. Wohnen in der Siedlung
  7. Schluss mit dem Artenverlust !
8. Rotkopfwürger und Obstgarten
9. Landwirtschaft heute
10. Die Kernzone
11. Das Zentrum
12. Bahnhofstrasse (Sackgasse)

1 Was ist Raumplanung ?

Bodenverändernde (Siedlung) und bodenerhaltende (Landwirtschaft) Nutzungen wetteifern gemeinsam um den Schweizer Boden.
Die Raumplanung regelt die entstehenden Nutzungskonflikte (z.B. Soll ein Hochstamm-Obstgarten zur Bauzone werden?) Sie achtet dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft.

2 Wer plant ?

Die Raumplanung wird im Kanton Basellandschaft vorab auf drei Ebenen betrieben. Bund - Kanton - Gemeinde. Verantwortlich sind die zuständigen Behörden. Auf Stufe Gemeinde führt der Gemeinderat eine Orts-planungsrevision durch. Dabei wird er von der Planungskommission, dem Planungsbüro und einer aktiven Bevölkerung unterstützt.

3 Die Eigenart der Bauzone

Im Gemeindebann unterscheiden wir raum-planerisch zwischen Siedlung (Baugebiete) und Landschaft (Nichtbaugebiete). Das Baugebiet wird in verschiedene Zonen aufgeteilt. Wir unterscheiden zwischen Wohnen (Wohnzone), Arbeiten (z.B. Gewerbezone) und Zonen für öffentliche Anlagen und Werke. Für jede Zone gelten spezielle Vorschriften.

4 Wohnen im Mehrfamilienhaus

Hier teilen sich verschiedene "Familien" ein Haus. Die gemeinsamen Treppenhäuser, Aussenräume und Wohnungstrennwände verlangen eine gemein-same Regelungen der einzelnen Ansprüche (Haus-ordnung). Die Individualität wird auf die Möblierung und die Gestaltung des Balkons reduziert. Ein geringer "Landverbrauch" (hohe Nutzung) und ge-meinsame Anlagen zeichnen diese Wohnform aus.

5 Wohnen im Einfamilienhaus

Das Einfamilienhaus stellt die individuellste Wohnform dar. Die Bauherrschaft erfüllt sich ihren Traum von Raumeinteilung, Lichtführung, Gartengestaltung und Ästhetik.
Aufwendige Erschliessungen (Wasser, Parkplätze, Luftschutzraum) und ein relativ hoher "Landverbrauch" erhöhen die Erstellungskosten und stellen die haushälterische Bodennutzung in Frage.

6 Wohnen in der Siedlung

Ein haushälterischer Umgang mit dem Boden lässt sich nicht nur mit der Anhebung der Nutzungsziffer (mehr Einwohner pro m2) erreichen.
Das Instrument des Quartierplanes stellt Überbauungen in einen ganzheitlichen Rahmen. Die Bebauung, die Erschliessung, die Ver- und Entsorgung sowie gemeinsame Aussenräume werden gemeinsam geplant und realisiert.

7 Schluss mit dem Artenverlust !

Um neben einer ertragsreichen Landwirtschaft natürliche Lebensräume zu erhalten oder neu zu schaffen, werden ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden. So bildet zum Beispiel eine neu gepflanzte Hecke als ökologische Ausgleichsfläche dem Hasen einen geschützten Rastplatz bei der Überquerung des Feldes. Weitere ökologische Ausgleichsflächen sind: extensiv genutzte Wiesen, Hochstamm- Streuobstgärten und Buntbrachen.

8 Rotkopfwürger und Obstgarten

Der Hochstammobstgarten bietet dem Rotkopfwürger einen idealen Lebensraum. Wegen des höheren Ertrages wurden die Obstgärten durch Niederstammkulturen ersetzt. Dadurch ist auch der Rotkopfwürger vom Aussterben bedroht. Zerstören wir weiterhin die natürlichen Lebensräume wie Obstgärten, Hecken oder Magerwiesen geraten wir in eine eintönige Tier- und Pflanzenwelt.

9 Landwirtschaft heute

Neben der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und gesunden Nahrungsmittel gehört auch die Pflege der Kulturlandschaft und der Schutz der Umwelt, der Pflanzen und Tiere zu den Hauptaufgaben der Landwirtschaft. Direktzahlungen werden in Zukunft vermehrt für ökologische Ausgleichsflächen als für quantitative Mengen (z.B. Getreide, Milch etc.) gewährt.

10 Die Kernzone

Das historisch gewachsene Ortsbild definiert die Kernzone. Die kleinstrukturierten Bauernhäuser wurden meist zu Läden umgenutzt. Bei den baulichen Veränderungen stehen sich die Erhaltung der alten Bausubstanz und das Einfügen neuer Elemente ge-genüber. Geschützt werden Gebäude, die wegen ihres kunsthistorischen oder städtebaulichen Wertes ein erhebliches öffentliches Interesse aufweisen.

11 Das Zentrum

Angelehnt an die Kernzone, finden wir das publikumsorientierte Zentrum. Grosse Gebäude-volumen korrespondieren mit grosszügigen Nutzungen.
Die hervorragende Erreichbarkeit auch mit dem öffentlichen Verkehrsmittel sowie eine zielorientierte Wachstumsfähigkeit (z.B. Neuüberbauung Coop, beim Kreisel) zeichnet ein Zentrum aus.

12 Bahnhofstrasse (Sackgasse)

Wir passen den Raum unseren stetig wechselnden Bedürfnissen an.
Die Zonenpläne zum Beispiel müssen periodisch revidiert werden. Hierzu gibt es für die Bevölkerung folgende Möglichkeiten mitzuwirken:

  • Mitwirkung in der Entwurfsphase
  • Mitarbeit in der Planungskommission
  • Einsprache bei beschlossenen Planungen

Bezugsquelle der Informationsbroschüre
Bähler - Christen
Dipl. Architekten ETH/HTL Raumplaner NDS HTL
Rathausstrasse 25, 4410 Liestal
Tel: 061 922 15 51, Fax: 922 16 61
Preis : SFr. 12.-