• Flugaufnahmen_Juli_311-head.jpg
  • P1000926head.jpg
  • Flugaufnahmen_Juli_123-head.jpg
  • head.jpg
  • Flugaufnahmen_Juli_248-head.jpg
  • Flugaufnahmen_Juli_339-head.jpg
  • P1000933-1head.jpg
  • Flugaufnahmen_Juli_209-head.jpg
  • Flugaufnahmen_Juli_081head.jpg
  • Flugaufnahmen_Juli_002-head.jpg
  • Flugaufnahmen_Juli_340-head.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fähre im 19. und 20. Jahrhundert

Die Fähre besass bis zum Jahre 1865 keine Drahtseilverbindung, denn damals baten verschiedene Grenzacher Bürger "um Herstellung einer ständigen Rheinfähre in Grenzach", woraufhin das Grossherzogliche Ministerium des Innern und der Finanzen die Verbesserung der Fähre "mittels Herstellung einer Drahtseileinrichtung"20 versprach. Mit Schreiben vom 23. Juli 1865 genehmigte dann das Handelsministerium Karlsruhe die Drahtseilfähre, nachdem auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zugestimmt hatte. Als Betreiber der Fähre werden damals folgende Personen genannt: Georg F. Grether, Gottlieb Haberer, Friedrich Grether, Joh.F. Grether, Konrad Haberer, J.J. Haberer, Georg Grether und Ernst Grether.

Im Jahre 1878 ist den Fähre-Unternehmern von Schweizer Seite die Konzession entzogen worden, weil sie Schmuggel geduldet haben sollen. Diese Massnahme geschah auf Geheiss des eidgenössischen Bundesrates durch die basellandschaftliche Regierung. In einem Schreiben vom 4. August 1878 teilte die Polizeidirektion des Kantons Basel-Landschaft dem Grossherzoglichen Badischen Bezirksamt Lörrach mit, dass die Fähre erst wieder betrieben werden dürfe, wenn sich die Besitzer "mit dem Bundesrate in Ordnung gesetzt" haben" Dabei wird auch erwähnt, dass die Betreiber einst Vorladung der Polizeidirektion nicht Folge geleistet hätten.

Diese Angelegenheit wurde von Schweizer Seite keineswegs leicht genommen, denn erst etwa 15 Monate später, am 1. November 1879, erteilte das Handelsministerium Karlsruhe der Gemeinde mit, dass der schweizerische Bundesrat den Fährbetrieb auch ausserhalb der Zollstunden genehmigt habe. Danach durfte die Fähre von April bis einschliesslich September zwischen 4 Uhr morgens und 10 Uhr abends, von Oktober bis einschliesslich März zwischen 5 Uhrmorgens und 9 Uhr abends betrieben werden.

1884 wurde dann eine gemeinsame Fährordnung des Grossherzoglichen Badischen Bezirksamtes Lörrach und des Regierungsrates von Basel-Landschaft erlassen. Darin heisst es unter §4: "Zur Besorgung der Überfahrt dürfen nur zuverlässige, des Fahrens und der Localität kundige und der Trunksucht nicht ergebene männliche Personen zugelassen werden". Die Gebühr für die Überfahrt betrug für Personen über 12 Jahre 8 Pfennig oder 10 Centimes, für Personen von 2 bis 12 Jahren 4 Pfennig oder 5 Centimes. Kinder unter 2 Jahren waren frei.

1898 wird die Fähre als Eigentum des Gottlieb Haberer, Georg Grether und August Kiefer bezeichnet, wobei nun zum ersten Mal auch das Geschlecht der Kiefer als Mittbewerber auftritt.

1910 bemängelt das Grossherzogliche Bezirksamt Lörrach, dass durch das Herabhängen des Drahtseils die Durchfahrt grösserer Schiffe sowie die Flösserei verhindert würde. Ausserdem sei dies auch eine Gefahr für die Fischer, welche mit ihrem Nachen diese Stelle passieren müssen. Die Fährbesitzer Gottlieb Haberer, Georg Grether und August Kiefer werden nun aufgefordert, innerhalb von drei Tagen den früheren Zustand wiederherzustellen.

Beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahre 1914 wurde natürlich auch der Betrieb der Rheinfähre eingestellt. Dabei ist man recht übereilt vorgegange3n, denn anstatt das Drahtseil einzuziehen, liess man es einfach auf den Rheinboden absinken.

Am 4. März 1920 teilt das Bürgermeisteramt Grenzach dem Badischen Bezirksamt Lörrach mit, dass das Drahtseil noch immer im Rhein liege und "infolge Verrosten vollständig unbrauchbar geworden" sei. "Es wird daher ersucht den Rheinfährenbesitzern August Kiefer&Genossen aus den vorhandenen Heeresbeständen ein neues Drahtseil mit Aufrollmaschine zukommen zu lassen". Am 5. November 1920 stellt das Vermögensamt Freiburg fest, dass zu Beginn des Krieges nur das Einziehen des Fährseils angeordnet worden sei, weshalb keine Verpflichtung der Heeresverwaltung für Ersatz bestehe. Dennoch sei aber das "Landesfinanzamt in entgegenkommender Weise damit einverstanden, gegen Erstattung des Schätzungswertes ein Fährseil, ein Fährseilschiff und eine Reckwinde den Fährbesitzern zu überlassen".

Seltsamerweise dauerte es nun noch über fünf Jahre, bis der Fährbetrieb wieder aufgenommen werden konnte. Für diese lange Unterbrechung war der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verantwortlich, wie u.a. auch aus einem Leserbrief an die "Basler Nachrichten" vom 4. Juni 1925 hervorgeht. Da dieser auch sonst interessante Informationen enthält, sei er hier vollständig abgedruckt