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Das Ende der Rheinfähre

Die Fährbesitzer konnten sich aber nicht lange dieser Genehmigung erfreuen, den bereits am 29. Juni 1938 müssen sie dem Bezirksamt Lörrach mitteilen, dass ein Fährbetrieb wegen der Hafenarbeiten bei Birsfelden-Muttenz nicht mehr möglich sei. Am 1. Juli 1938 beschwerte sich auch die Gemeinde Grenzach beim Bezirksamt Lörrach, wobei ausgeführt wird, dass durch die Ausbaggerung der Anlegestelle bei hohem Wasserstand ein vollständiges Hinterwasser entstehe und dadurch keine Strömung für den Betrieb der Fähre mehr vorhanden sei. Um den Fährbetrieb aufrecht zu erhalten forderte die Gemeinde Grenzach den Bau eines Landungsstegs durch die Unternehmer des Hafenprojektes.

Am 12. September 1938 antwortete dann der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, dass er nicht Abhilfe schaffen könne, da die Konzession zum Betrieb der Fähre am 5./7. September 1878 nur unter der Bedingung gegeben worden sei, dass dadurch die Schifffahrt und Flösserei nicht gehindert würde. Diese Konzession sei widerruflich, und ausserdem müsse die Schweiz nur für Schäden auf dem rechten Rheinufer aufkommen, und nicht auf dem linken. Dennoch sei man aber bereit, mit den Inhabern Massnahmen zu beraten, die den jetzt bestehenden Zustand beseitigen könnten. Dabei wird aber betont, dass dies nur auf Kosten der Fährberechtigten möglich sei.

Die versprochenen Massnahmen kamen aber gar nicht mehr zur Ausführung da der Umschlaghafen in der Au entgegen dem ursprünglichen Projekt nach Osten hin vergrössert worden war. Dadurch wurde eine umfangreichere Ausbaggerung des linksseitigen Rheinbettes sowie die Verlängerung der Kaimauer weiter rheinaufwärts notwendig. Ausserdem kam dabei der ursprüngliche Anlegeplatz in die Hafenanlage zu liegen, was aber nicht zulässig war, weil das Hafengebiet von Privatpersonen nicht betreten werden durfte.

Aus diesen Gründen musste das Bürgermeisteramt Grenzach, das sich bei diesen Auseinandersetzungen stets hinter die Fährbesitzer gestellt hatte und diese Verkehrseinrichtung unbedingt erhalten wollte, am 15. Februar 1939 dem Landratsamt Lörrach mitteilen, dass der Betrieb der Rheinfähre gänzlich aufgehoben werde. In diesem Schreiben wird auch erwähnt, dass die Fährbesitzer von der Hafengesellschaft keine Entschädigung erhalten und dieser nur auf eigene Kosten das Fährseil entferne.

Am 22.Februar 1939 kündigte schliesslich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Konzession von 1878, worüber folgende Fährbesitzer benachrichtigt wurden: August Kiefer, Gottfried Grether, Frau Haberer und Fritz Haberer.

Am 23. November 1939 schrieb dann die Gemeinde Grenzach an den Reichstreuhänder für den Öffentlichen Dienst, Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland, Stuttgart: "Auf das dortige Ersuchen vom 14. d.M. teilen wir mit, dass die Rheinfähre in Grenzach auf behördliche Anordnung geschlossen worden ist. Eine Wiedereröffnung der Grenzacher Rheinfähre kommt nie mehr in Frage".

Damit wurde eine wichtige Fährverbindung aufgehoben, die seit dem 14. Jahrhundert die Menschen beider Rheinufer miteinander verbunden hat.

1957 wurde zwar noch einmal der Versuch unternommen, mit einer Motorfähre die alte Tradition wieder fortzusetzen. Diese Fähre fuhr aber nun unter Leitung von Fischermeister Hans Grether eine ganz andere Route, nämlich Grenzach-Waldhaus-Grenzach-Rheinufer Wyhlen in der Nähe der Suttergrube-Schweizerhalle-Wyhlen-Grenzach. Da aber die Anlegeplätze zum Teil recht weit von den gewünschten Besucherzielen entfernt waren, liess das Interesse an dieser Fährverbindung bald nach. Deshalb wurde am 21. August 1966 auch dieser  Fährbetrieb endgültig eingestellt. 21